NB: Viele Themen liegen in der Kompetenz des Bundes – der Kanton regelt die Durchführung. Deshalb wird ein Kanton nicht einfach nach Belieben Änderungen beschliessen und umsetzen können. Der Experimentier-Artikel im eidg. Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die von mir angestossene Pilotnorm im aargauischen Gesundheitsgesetz erlauben jedoch Freiheiten für räumlich und zeitlich klar definierte Praxistests.

  • informierte und befähigte Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten sind die Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Nutzung und Weiterentwicklung des Gesundheits- und Sozialwesens
    • Bund und Kantone sind gefordert, für das Gesundheitswesen im Verbund mit Gemeinden, Krankenversicherungen, Patientenvertretungen und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die stark von den Interessen der Anbieter geprägten Informationsangebote mit orientierenden, die Interessen der Betroffenen gewichtenden Mitteln und Angeboten zu ergänzen und zu relativieren – in ihrem ureigensten Interesse als Leistungsfinanzierer!
  • eine starke und kompetente Grundversorgung (Spitex, Apotheken, Arztpraxen, Therapien, Grundversorgungsspitäler) löst >95% der gesundheitlichen Probleme zu <50% der Kosten. Eine Schwächung der Grundversorgung wird richtig teuer!
    • Zulassungssteuerung, mit Augenmass umgesetzt, kann Einfluss auf die räumliche Verteilung und die Art der Leistungserbringer nehmen, wenn Anzeichen lokaler oder regionaler Über- oder Unterversorgung erkennbar sind
  • freiwillige, aber verbindliche Vereinbarungen schaffen Raum für Qualität und begrenzen unnötige Leistungen
    • Hausarzt- und Managed Care-Modelle zeigen, wie das geht: Beitritt freiwillig, aber dann verbindlich – für alle Beteiligten! Der Staat tut selber nichts, ausser allfällige regulatorische Hindernisse aus dem Weg räumen
  • Zusammenarbeit in Netzwerken ist der Schlüssel für eine  effiziente und dank Koordination schlanke, zielgerichtete und kostengünstige Gesundheitsversorgung – individuell und nach Mass für die Patientinnen und Patienten. Ergänzend ist auch die Organisation in Gesundheitsregionen (im Kanton Aargau höchstens drei, evt. kantonsübergreifend) voranzutreiben.
    • Netzwerke funktionieren am besten, wenn die Beteiligten sich kennen und regelmässig zusammenarbeiten – je nach Zweck und Aufgaben des Netzes lokal, regional oder in grösseren Räumen. Der Staat kann bei der Erteilung von Bewilligungen und Leistungsaufträgen die Zusammenarbeit in Netzwerken einfordern, und er kann für kantonsübergreifende Vernetzung Türen öffnen
    • Spitäler und Pflegeheime sind wichtige Knotenpunkte in Netzwerken und Gesundheitsregionen – deren Existenzberechtigung, Funktion und Ausstattung ergeben sich aus einer vorausschauenden und umfassenden Versorgungslandkarte, die auf Versorgungsmonitoring und -forschung aufgebaut wird und immer „Ambulant und Stationär“ gedacht werden muss
  • Orientierung an Leitlinien hilft Verschwendung knapper und teurer Ressourcen vermeiden
    • Beachtung von spezifischen und erprobten Leitlinien (z.B. Smarter Medicine, choosing wisely, Beer’s list) ist ein Qualitätskriterium, das überprüfbar ist
  • Das elektronische Patientendossier (EPD) hat ein grosses Potanzial, verspricht viel und muss sehr bald einen klaren und offensichtlichen Nutzen generieren, der für die Patientinnen und Patienten spürbar ist – sonst ist das EPD tot!
  • Die freie Arztwahl hat ein Preisschild! Je mehr Freiheiten die diversen Akteure im Gesundheitswesen für sich beanspruchen, desto höhere Kosten müssen die Zahlenden in Kauf nehmen
    • Der Staat wird die freie Arztwahl als solche kaum einschränken – wenn jedoch eine Einschränkung der freien Arztwahl und bessere Steuerung der Patientenpfade wirklich Kosten spart, werden die Prämien entsprechender Versorgungsmodelle für Bezüger staatlicher Unterstützungsleistungen massgeblich werden
  • Die Arzneimittelzulassung durch Swissmedic ist ein teurer Luxus, der die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Medikamenten gefährdet statt sichert – die europäische Zulassung ist auch für Schweizer Bedürfnisse völlig ausreichend
  • Setzen von gezielten, punktuellen Anreizen gelingt im Gesundheitswesen selten ohne unbeabsichtigte Nebenwirkungen
    • Deshalb ist auf Kantonsebene die Pilotnorm zweckmässig, um Auswirkungen von Anreizverschiebungen modellhaft studieren zu können, bevor man ein ganzes Gesundheitssystem damit beübt
  • ambulante und stationäre medizinische sowie pflegerische Leistungen müssen nach einem einheitlichen Verteilschlüssel finanziert werden, sollen die bekannten Fehlanreize zum Hin- und Herschieben zwischen verschiedenen Zahlern eliminiert werden
    • Kanton und Gemeinden können ein Lied singen über die „Restkosten“ der Langzeitpflege. Wenn diese bei der Einheitlichen Finanzierung Ambulant-Stationär (EFAS) nicht mitberücksichtigt wird, entsteht eine neue Schieflage des Gesundheitsversorgungssystems; es geht um sehr viel Geld!
  • Finanzierung der Gesundheitsversorgung mittels Kopfprämien und allgemeinen Steuermitteln ist nicht nachhaltig – vermehrt müssen gesundheits- und klimaschädliche Aktivitäten als Finanzierungsquellen erschlossen werden – analog Alkohol- und Tabaksteuern sowie CO2-Abgabe auch Flugticketabgabe, Mineralöl-, Kohlestrom-, Pestizid- und Zuckersteuer etc.
    • Auch hier wird nicht der Bund innovative Lösungen entwickeln müssen. Das Älterwerden der Bevölkerung generiert nicht nur höhere Kosten für Renten und Gesundheitspflege, sondern auch abnehmende Erträge bei Lohnabgaben und Steuern. Gesundheit und Soziales werden neue Geldquellen benötigen, ob uns das gefällt oder nicht
  • der regulierte Wettbewerb unter den Krankenkassen ist teurer administrativer Leerlauf, der nur die Marketingabteilungen freut; eine effizient geführte Einheitskasse pro Kanton/Grossregion mit einer Taggeldvesicherung (Suva-Modell) wäre die bessere und günstigere Lösung
  • Die individuelle Prämienverbilligung ist eine sozialpolitische, nicht eine gesundheitpolitische Massnahme, die im Krankenversicherungsgesetz festgeschrieben ist – sie ersetzt nicht den haushälterischen Umgang mit den Mitteln im Gesundheitswesen durch die Leistungserbringenden!
    • Im Vergleich mit anderen Kantonen ist die aargauische Gesundhaitsversorgung (gemessen z.B. an der Höhe der Krankenkassenprämien) günstig und soll es auch bleiben. Trotzdem braucht es künftig mehr Mittel für Prämienverbilligungen als heute
  • Klar lassen sich auch Gesundheitsfachkräfte mit monetären Anreizen manipulieren – die meisten sind jedoch intrinsisch motiviert und leisten für einen anständigen Lohn exzellente Arbeit!
    • Saläre von Kaderärztinnen und Kaderärzten dürfen nicht an Umsatz oder Anzahl Eingriffe gekoppelt werden, das ist richtig so. Falls weitere Fehlanreize identifiziert werden, müssen diese korrigiert werden – als Regulator und Leistungsbesteller ist der Staat hier in der Pflicht. Er darf und soll aber auch darauf vertrauen, dass auch ohne permanente Kontrolle und Überprüfung korrekt und engagiert gearbeitet wird